Angaben gemäß § 5 TMG:

Solarium Sonnenzeit Inhaber:

Carola Helmig

Manfred Helmig

Meinardusstraße 13 26655 Westerstede

Kontakt:

Telefon: 044887619380

E-Mail: info@solariumsonnenzeit.de

Umsatzsteuer-ID: 53 017 823 498

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE35 28000 0000 0028 0015 03

Aufsichtsbehörde:

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:

Berufsbezeichnung: Fachkraft UVSM

Zuständige Kammer: APV-Zertifizierungs GmbH

Verliehen durch: APV-Zertifizierungs GmbH

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Die Arbeit als Fachkraft für UV-Schutzmaßnahmen (UVSM) bezieht sich oft auf den Bereich der künstlichen Besonnung, insbesondere in Solarien. Die berufsrechtlichen Regelungen variieren je nach Land und können auch auf regionaler Ebene spezifische Vorschriften umfassen. Hier sind einige generelle Aspekte und berufsrechtliche Regelungen, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten:

  1. Strahlenschutzverordnung: In vielen Ländern gibt es spezifische Strahlenschutzverordnungen, die den Umgang mit künstlicher UV-Strahlung regeln. Diese Verordnungen können Anforderungen an die Ausbildung, Qualifikation und den Betrieb von Solarien festlegen.
  2. Ausbildung und Qualifikation: Es kann erforderlich sein, dass Fachkräfte für UV-Schutzmaßnahmen eine spezifische Ausbildung oder Qualifikation absolvieren müssen. Dies könnte beispielsweise Schulungen zu Themen wie Strahlenschutz, Hauttypen, Risiken und Notfallmaßnahmen umfassen.
  3. Hygienevorschriften: Da Solarien im Zusammenhang mit Hautkontakt stehen, könnten auch Hygienevorschriften und -standards relevant sein. Dies könnte sich auf die Reinigung der Geräte, die Handhabung von Desinfektionsmitteln und ähnliche Aspekte beziehen.
  4. Arbeitsschutzbestimmungen: Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen, die für den Umgang mit technischen Geräten, Kundenbetreuung und Arbeitsumgebungen gelten, könnten ebenfalls relevant sein.
  5. Aufklärung und Beratung: Berufsrechtliche Regelungen könnten auch Anforderungen an die Aufklärung und Beratung von Kunden hinsichtlich der Risiken und Nutzen der künstlichen Besonnung festlegen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Tim Helmig